Außengrenzenfonds:
Spezifische Projekte zur Schwachstellenbeseitigung

Der Außengrenzenfonds stellt ein Instrument der finanziellen Solidarität zur Unterstützung der Mitgliedstaaten dar, die - aufgrund der Unterschiede in bezug auf die geographischen Gegebenheiten, die Zahl der Grenzübergangsstellen, den Migrationsdruck durch legale und illegale Einwanderer und das Arbeitspensum der nationalen Behörden bei der Prüfung von Visumanträgen und der Visumerteilung - in unterschiedlichem Maße belastet werden durch die Einführung gemeinsamer Normen für die Kontrolle und Überwachung der Außengrenzen und die Visumpolitik. Ein Teil der Gelder des Außengrenzenfonds kann für spezifische Aktionen von Mitgliedstaaten eingesetzt werden, die sich auf Schwachstellen an strategischen Grenzpunkten beziehen, die in Risikoanalysen durch die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen (Frontex) ermittelt wurden. Eine solche Analyse ergab vor allem Probleme an Teilen der Landgrenze Griechenlands zur Türkei und zu Albanien sowie Spaniens zu Marokko und an Teilen der Seegrenzen Griechenlands, Italiens, Maltas und Spaniens. Außerdem verwiesen die Frontex-Untersuchungen auf des Phänomen, daß illegale Einwanderer nicht ihre wirkliche Nationalität angeben, sowie auf die Schwierigkeiten, Alter und Staatsbürgerschaft von Minderjährigen sowie ihre wirkliche biologische elterliche Verbindung zu ermitteln. Ferner wurde von Frontex die unzureichende Zusammenarbeit und der ungenügende Informationsaustausch mit Drittstaaten bemängelt.
Aufgrund dieser Einschätzungen werden jetzt über den Außengrenzenfonds Mittel für Maßnahmen zur Verfügung gestellt, die eine oder mehrere der folgenden Aktionen umfassen:

 

Verstärkung der Mittel der Mitgliedstaaten zu Lande, zur Luft und zur See, um die Überwachungskapazitäten durch Kofinanzierung der Erwerbs-, Miet- und/oder Wartungskosten von Landfahrzeugen, Flugzeugen/Hubschraubern, Wasserfahrzeugen oder hochspezialisierter Ausrüstung sowie anderer Kosten im Zusammenhang mit spezifischen Überwachungsmaßnahmen zu erhöhen.

 

Schulung und/oder Einsatz von Experten und/oder multidisziplinären Teams (z.B. Sprachexperten, Psychologen, spezialisierte Polizeifachleute) auf nationaler oder transnationaler Ebene, um das Management des Stroms illegaler Zuwanderer, die an den Grenzen aufgegriffen werden, zu unterstützen.

 

Maßnahmen zur Bekämpfung der Fälschung von Reisedokumenten.

 

Andere zusätzliche Ausgaben, die aus Grenzkontrollmaßnahmen erwachsen.

Entsprechende Projektvorschläge können allerdings nur von nationalen Behörden aus Griechenland, Italien, Malta und Spanien, die für die Bereiche Visumpolitik, Außengrenzen- und Einwanderungskontrolle Verantwortung tragen, eingereicht werden. Projektpartner können demgegenüber aus allen 28 in die Aktivitäten des Fonds einbezogenen Ländern, d.h. aus 25 EU-Staaten (nicht dabei sind Großbritannien und Irland) und aus Island, Norwegen und der Schweiz kommen; auch internationale Organisationen, EU-Agenturen und Nichtregierungsorganisationen, die in diesen Ländern registriert sind, können sich als Partner an Projekten beteiligen, sofern ihre Arbeit nicht gewinnorientiert ist und sie nachweislich über Erfahrung auf dem betreffenden Gebiet verfügen.
Es ist vorgesehen, 6 bis 10 Projekte finanziell zu unterstützen. Dafür steht ein Budget von 5 Mio. EUR zur Verfügung. Mit den daraus finanzierten Zuschüssen können max. 80% der förderfähigen Ausgaben abgedeckt werden.

Fundstelle:

Internet unter http://ec.europa.eu/home-affairs/funding/borders/call_20120316/call_20120316_en.htm

Bewerbungsfrist:

16.03.2012

Bewerbungsunterlagen:

Die Antragsunterlagen können im Internet abgerufen werden unter http://ec.europa.eu/home-affairs/funding/borders/call_20120316/call_20120316_en.htm. Ansprechpartner ist die Europäische Kommission, Generaldirektion Inneres, Referat C/4 - Finanzielle Unterstützung - Migration und Grenzen, 1049 Brüssel, Belgien, Fax: 0032/2/2979590, E-mail: HOME-EXT-BORDERS-FUND@ec.europa.eu.

Außengrenzenfonds:
Gemeinschaftsmaßnahmen im Bereich Visumpolitik

Der Außengrenzenfonds stellt ein Instrument der finanziellen Solidarität zur Unterstützung der Mitgliedstaaten dar, die - aufgrund der Unterschiede in bezug auf die geographischen Gegebenheiten, die Zahl der Grenzübergangsstellen, den Migrationsdruck durch legale und illegale Einwanderer und das Arbeitspensum der nationalen Behörden bei der Prüfung von Visumanträgen und der Visumerteilung - in unterschiedlichem Maße belastet werden durch die Einführung gemeinsamer Normen für die Kontrolle und Überwachung der Außengrenzen und die Visumpolitik. Das Gros der Gelder des Außengrenzenfonds fließt in Maßnahmen der Mitgliedstaaten, von denen 25 in die Aktivitäten des Fonds einbezogen sind (nicht dabei sind Großbritannien und Irland); darüber hinaus beteiligen sich Island, Norwegen und die Schweiz am Fonds. Für Gemeinschaftsmaßnahmen, d.h. grenzüberschreitende Initiativen oder Vorhaben im Interesse der gesamten Gemeinschaft, werden lediglich 6% der Mittel eingesetzt. Für diese Gemeinschaftsmaßnahmen erging jetzt ein Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen, aufgrund dessen Fördermittel für Aktivitäten beantragt werden können, die zur Verbesserung der von den Konsularstellen und anderen Diensten der Mitgliedstaaten in Drittländern durchgeführten Tätigkeiten in bezug auf die Verkehrsströme von Drittstaatsangehörigen, die in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten einreisen, und der diesbezüglichen Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten beitragen. Unterstützt werden sollen damit vor allem:

 

Zusammenarbeit in der Gemeinschaft bei der Umsetzung des Gemeinschaftsrechts und der Anwendung bewährter Praktiken;

 

Einrichtung grenzüberschreitender Kooperationsnetze und von Pilotprojekten auf der Grundlage grenzüberschreitender Partnerschaften zwischen Konsularstellen aus zwei oder mehr Mitgliedstaaten, die zur Förderung der Innovation sowie zur Erleichterung des Austauschs von Erfahrungen und bewährten Vorgehensweisen gebildet werden;

 

Studien sowie Verbreitung und Austausch von Informationen über bewährte Praktiken und alle anderen Aspekte im Zusammenhang mit der Verbesserung der Tätigkeit der Konsularstellen der Mitgliedstaaten in Drittländern und der diesbezüglichen Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten, einschl. des Einsatzes modernster Technologien;

 

Projekte und Untersuchungen zu möglichen neuen Formen der Zusammenarbeit in der Gemeinschaft und zum Gemeinschaftsrecht in diesem Bereich, insbesondere gemeinsame Visumantragsstellen;

 

Entwicklung und Anwendung gemeinsamer Statistikinstrumente, -methoden und -indikatoren zur Messung politischer Entwicklungen in den Bereichen Visumpolitik und konsularische Zusammenarbeit durch die Mitgliedstaaten.

Finanzmittel (bis zu einer Zuschußobergrenze von 90% der anrechenbaren Gesamtkosten eines Projekts) erhalten jedoch nur Vorhaben, die sich mindestens einer der folgenden drei Kategorien von Aktionen zuordnen lassen:

1. 

Aufbau und Weiterentwicklung regionaler konsularischer Kooperationsprogramme

 

a) 

Aufbau und Weiterentwicklung gemeinsamer Visumantragsstellen (der Mindestzuschuß beträgt 500.000 EUR)

 

b) 

Konsularische Kooperations- und Fortbildungsprogramme (Mindestzuschuß: 150.000 EUR)

2. 

Einführung und Weiterentwicklung der Aktivitäten von Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen (Mindestzuschuß: 150.000 EUR)

3. 

Schulung von Experten, die an der Bewertung der Umsetzung des Schengen-Besitzstandes in den Mitgliedstaaten beteiligt sind (Mindestzuschuß: 150.000 EUR)

Insgesamt stehen für die Projekte, an denen in der Kategorie 1a mindestens zwei und in der Kategorie 1b mindestens drei der in den Fonds einbezogenen Mitgliedstaaten beteiligt sein müssen, knapp 2,5 Mio. EUR zur Verfügung, die möglicherweise noch aufgestockt werden. Projektvorschläge einreichen können nur Behörden dieser Staaten, die für die Bereiche Visumpolitik, Außengrenzen- und Einwanderungskontrolle zuständig sind. Internationale Organisationen, EU-Agenturen und Nichtregierungsorganisationen, die in den eingangs angeführten Ländern registriert sind, können sich aber als Partner an Projekten beteiligen, sofern ihre Arbeit nicht gewinnorientiert ist und sie nachweislich über Erfahrung auf dem betreffenden Gebiet verfügen.

Fundstelle:

Internet unter http://ec.europa.eu/home-affairs/funding/borders/call_20120309/call_20120309_en.htm

Bewerbungsfrist:

09.03.2012

Bewerbungsunterlagen:

Sie können unter http://ec.europa.eu/home-affairs/funding/borders/call_20120309/call_20120309_en.htm im Internet abgerufen werden. Ansprechpartner ist die Europäische Kommission, Generaldirektion Inneres, Referat C/4 - External Border Fund, Büro: LX 46 - 8/101, 1049 Brüssel, Belgien, Fax: 0032/2/2979590, E-mail: HOME-EXT-BORDERS-FUND@ec.europa.eu.

Betriebkostenzuschüsse für Organisationen:
Mittel aus Programmen im Justizbereich

Aus Mitteln der EU-Programme "Ziviljustiz" (JCIV), "Strafjustiz" (JPEN), "Grundrechte und Unionsbürgerschaft" (FRC), "Daphne III" (DAP) und "Drogenprävention und -aufklärung" (DPIP) werden gemeinnützigen Organisationen, Freiwilligenvereinigungen, Stiftungen, Nichtregierungsorganisationen (NRO) und ähnlichen Einrichtungen Betriebskostenzuschüsse für das Haushaltsjahr 2012 gewährt, so sie ein Ziel von allgemeinem europäischem Interesse verfolgen und ihre Aktivitäten zur Entwicklung und Umsetzung eines oder mehrerer der Ziele beitragen, auf die eines der vorgenannten Programme ausgerichtet ist.
Vergeben werden die Beihilfen an Organisationen nur unter der Voraussetzung, daß sie im Falle der Beantragung von Mitteln

 

aus dem JPEN- bzw. dem FRC-Programm in einem der EU-Staaten,

 

aus dem JCIV-Programm in einem der EU-Staaten mit Ausnahme Dänemarks,

 

aus dem DAP- bzw. dem DPIP-Programm in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR = EU-Staaten + Island, Liechtenstein, Norwegen) gegründet wurden.

Darüber hinaus müssen die Antragsteller

 

durch ihre eigenen Niederlassungen oder Außenstellen über eine Gesellschafts- oder Organisationsstruktur in mind. 10 EU-Staaten verfügen (bei Mitteln aus dem JCIV-Programm in 10 EU-Staaten mit Ausnahme Dänemarks und bei Geldern aus dem DAP- bzw. dem DPIP-Programm in mind. 10 EWR-Staaten) oder

 

als gemeinsames Sekretariat oder offiziell ernannter Koordinator ein formales Netzwerk von Organisationen vertreten, das die EU-Politik und -Tätigkeit über dieses Netz mit Partner-/Mitgliedsorganisationen in mind. 10 EU- bzw. EWR-Staaten (s.o.) fördert, oder

 

Organisationen vertreten, die über ein informelles Netzwerk von Organisationen aktiv sind, das die EU-Politik fördert und mit einem gemeinsamen Ziel in mind. 10 EU- bzw. EWR-Staaten (s.o.) arbeitet. Dabei wird erwartet, daß die Aktivitäten der repräsentierten Organisationen im Haushaltsjahr 2012 in eine Formalisierung des Netzwerks münden - entweder durch Gründung einer formalen juristischen Person oder durch Annahme eines Dokuments, das eine der Mitgliedsorganisationen oder ein gemeinsames Sekretariat zur Koordinierung der Arbeit des Netzwerks in der Zukunft beruft.

Der Höchstzuschuß, den eine Organisation erhalten kann, beträgt 250.000 EUR; damit können bis zu 80% der förderfähigen Betriebsausgaben, die dem Antragsteller bei der Umsetzung einer Reihe seiner im Jahresprogramm 2012 vorgesehenen Aktivitäten entstehen, finanziert werden. Insgesamt stehen in der aktuellen Antragsrunde aus den EU-Programmen

 

"Strafjustiz" (JPEN) 2 Mio. EUR,

 

"Ziviljustiz" (JCIV) 1 Mio. EUR,

 

"Grundrechte und Unionsbürgerschaft" (FRC) 1,6 Mio. EUR,

 

"Daphne III" (DAP) 3 Mio. EUR und

 

"Drogenprävention und -aufklärung" (DPIP) 0,5 Mio. EUR für besagte Betriebskostenzuschüsse zur Verfügung.

Fundstelle:

Internet unter http://ec.europa.eu/justice/newsroom/grants/call_for_proposals_operating_grants_2012_en.htm

Bewerbungsfrist:

31.01.2012

Bewerbungsunterlagen:

Die Informationen zur Antragstellung im Rahmen des Aufrufs zur Einreichung von Vorschlägen JUST/2012/OG sind unter http://ec.europa.eu/justice/newsroom/grants/call_for_proposals_operating_grants_2012_en.htm im Internet abrufbar. Ansprechpartner ist die Europäische Kommission, Generaldirektion Justiz, 1049 Brüssel, Belgien, E-mail: JUST-Operating-Grants@ec.europa.eu.